Wir bei Schlaich Dauss wissen, wie wichtig es ist, unsere Tätigkeit nach Maßgabe der ethischen Werte und Grundsätze und unter Einhaltung der jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften auszuüben.
Daher haben wir ein internes Meldesystem implementiert, das die Voraussetzungen des Artikel 31bis Absatz 5 des spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) und des spanischen Whistleblowing-Gesetz (Ley 2/2023) erfüllt und dessen Gestaltung und Konfiguration sich an hohen nationalen und internationalen Standards im Bereich der Compliance orientiert. Dieses Meldesystem steht sowohl den Mitarbeitern von Schlaich Dauss-als auch den Geschäftspartnern, Dienstleistern und Lieferanten, die für Schlaich Dauss arbeiten oder unter dessen Aufsicht stehen, zur Nutzung offen.
Die Kommunikation kann über drei spezifische Kanäle erfolgen:
- Der Ethik-Kanal, über den alle Sachverhalte zu melden sind, die den Tatbestand eines Verstoßes, einer Nichteinhaltung und/oder einer Nichtkonformität erfüllen könnten.
- Vorschlagskasten, über den Ideen oder Verbesserungsvorschläge für die richtige Ausführung der Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns mitgeteilt werden können.
- Kanal für Gleichstellungsfragen, über den mögliche Sachverhalte von Belästigung am Arbeitsplatz oder sexueller Belästigung im Unternehmensumfeld oder jedes andere Anliegen, das Auswirkungen auf die Gleichstellung haben könnte, gemeldet werden können.

